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   LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11   

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LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11 (https://dejure.org/2011,7460)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2011 - 1 Ta 344/11 (https://dejure.org/2011,7460)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2011 - 1 Ta 344/11 (https://dejure.org/2011,7460)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aussetzung; Vorabentscheidungsersuchen zum EuGH; Urlaubsabgeltung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 148 ZPO; Art. 267 AEUV
    Aussetzung; Vorabentscheidungsersuchen zum EuGH; Urlaubsabgeltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Rechtsstreits erfolgt wegen Vorabentscheidungsersuchen eines LAG hinsichtlich des Ergebnisses der Auslegung des Art. 7 Abs. 1 RL 88/2003/EG als unbegrenzte Urlaubskumulation; Aussetzung eines Rechtsstreits um Urlaubsabgeltung bei anderweitigem ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Rechtsstreits um Urlaubsabgeltung bei anderweitigem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09

    Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Zur Zulässigkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits um Urlaubsabgeltung im Hinblick auf das an den EuGH gerichtete Vorabentscheidungsersuchen des LAG Hamm vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09.

    Mit Kammerbeschluss vom 11.05.2011 hat das Arbeitsgericht den Rechtsstreit "bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. April 2010 - AZ: 16 Sa 1176/09 - analog § 148 ZPO" ausgesetzt.

    Das Arbeitsgericht begründet in dem angefochtenen Beschluss eingehend, weshalb es von der Vorgreiflichkeit des vom LAG Hamm mit Beschluss vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09 - eingeleiteten Vorlageverfahrens zum EuGH nach Art. 267 AEUV (AZ des EuGH: C 214/10) im Sinne des analog herangezogenen § 148 ZPO ausgeht.

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Die statthafte (vgl. BAG 28.01.2008 - 3 AZB 30/07 - NZA 2008, 489), form- und fristgerecht eingelegte und somit zulässige sofortige Beschwerde des Klägers (§§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO, 46 Abs. 2, 78 S. 1 ArbGG) ist unbegründet.

    Diese materiell-rechtliche Beurteilung des Streitstoffs durch die Vorinstanz hat das Beschwerdegericht grundsätzlich hinzunehmen, da eine Überprüfung dem Rechtsmittel gegen die spätere Sachentscheidung vorbehalten ist (BAG 28.01.2008 a.a.O.; Thüringer OLG 02.03.2001 - 2 W 53/01; OLG Celle 27.05.1975 - 2 W 16/75 - NJW 1975, 2208).

    Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Entscheidungserheblichkeit offensichtlich nicht vorliegt (BAG 28.01.2008 a.a.O.).

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, da die durch die Beschwerde entstandenen Kosten einen Teil der Gesamtkosten des Rechtsstreits bilden, über die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens in der Entscheidung zur Hauptsache gemäß §§ 91 ff. ZPO zu befinden ist (BGH 12.12.2005 - II ZB 30/04 - NJW-RR 2006, 1289).
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 481/09

    Anderweitiges Vorabentscheidungsverfahren - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Die Aussetzung bewirkt gerade keine Verzögerung des Rechtsstreits, denn ein weiteres Vorlageverfahren würde die Entscheidung des EuGH nicht beschleunigen, eher verzögern (vgl. BAG 20.05.2010 - 6 AZR 481/09 (A) - NZA 2011, 710; LAG Schleswig-Holstein 04.01.2011 - 3 Ta 191/10, juris; BVerwG 10.11.2000 - 3 C 3/00 - DVBl 2001, 915).
  • BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00

    Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Die Aussetzung bewirkt gerade keine Verzögerung des Rechtsstreits, denn ein weiteres Vorlageverfahren würde die Entscheidung des EuGH nicht beschleunigen, eher verzögern (vgl. BAG 20.05.2010 - 6 AZR 481/09 (A) - NZA 2011, 710; LAG Schleswig-Holstein 04.01.2011 - 3 Ta 191/10, juris; BVerwG 10.11.2000 - 3 C 3/00 - DVBl 2001, 915).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.01.2011 - 3 Ta 191/10

    Aussetzung des Verfahrens, Ermessensspielraum, Ermessensfehlgebrauch,

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Die Aussetzung bewirkt gerade keine Verzögerung des Rechtsstreits, denn ein weiteres Vorlageverfahren würde die Entscheidung des EuGH nicht beschleunigen, eher verzögern (vgl. BAG 20.05.2010 - 6 AZR 481/09 (A) - NZA 2011, 710; LAG Schleswig-Holstein 04.01.2011 - 3 Ta 191/10, juris; BVerwG 10.11.2000 - 3 C 3/00 - DVBl 2001, 915).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Das Arbeitsgericht begründet in dem angefochtenen Beschluss eingehend, weshalb es von der Vorgreiflichkeit des vom LAG Hamm mit Beschluss vom 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09 - eingeleiteten Vorlageverfahrens zum EuGH nach Art. 267 AEUV (AZ des EuGH: C 214/10) im Sinne des analog herangezogenen § 148 ZPO ausgeht.
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Dies kommt bei einem Vorlageverfahren zum EuGH nach Art. 267 AEUV in Betracht, weil wegen des Gebots der einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht die Entscheidung für andere Verfahren unmittelbare rechtliche Bedeutung hat (BAG 26.10.2009 - 3 AZB 24/09).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-214/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak steht das Unionsrecht einer

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Eine Differenzierung nach tariflichen oder anderweitigen Begrenzungsregelungen ist weder maßgeblicher Gegenstand der Vorlagefrage noch des inzwischen vorliegenden Schlussantrages der Generalanwältin vom 07.07.2011 (BeckRS 2011, 81075), in dem die gesetzliche (3 Monate) und tarifliche Begrenzung (6 Monate) lediglich erwähnt wird.
  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 20/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2011 - 1 Ta 344/11
    Eine analoge Anwendung des § 148 ZPO setzt voraus, dass die Entscheidung in einem anderen Rechtsstreit geeignet ist, den Rechtsstreit, der ausgesetzt werden soll, rechtlich zu beeinflussen (BGH 30.03.2005 - X ZB 20/04, juris).
  • LAG Hessen, 07.12.2010 - 19 Sa 939/10

    Urlaubsanspruch bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2011 - 10 Ta 69/11

    Aussetzung eines Beschlussverfahrens wegen Vorgreiflichkeit

  • OLG Jena, 02.03.2001 - 2 W 53/01

    Aussetzung des Rechtsstreits - Beschwerde - Beschwerdewert

  • OLG Celle, 27.05.1975 - 2 W 16/75
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2012 - 3 Ta 12/12

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit

    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, weil die Kosten des Beschwerdeverfahrens einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden und ggf. bei der Hauptsacheentscheidung zu berücksichtigen sind ( BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12, NJW-RR 2006, 1289; LAG Rheinland-Pfalz 24. Juni 2005 - 12 Ta 98/05 - Rn. 11, [juris]; LAG Köln 30. Juli 2007 - 11 Ta 195/07 - Rn. 29, [juris]; LAG Hamm 30. August 2011 - 1 Ta 344/11 - Rn. 16, [juris]; Zöller ZPO 27. Aufl. § 252 Rn. 3 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2012 - 3 Ta 10/12

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit

    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, weil die Kosten des Beschwerdeverfahrens einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden und ggf. bei der Hauptsacheentscheidung zu berücksichtigen sind ( BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12, NJW-RR 2006, 1289; LAG Rheinland-Pfalz 24. Juni 2005 - 12 Ta 98/05 - Rn. 11, [juris]; LAG Köln 30. Juli 2007 - 11 Ta 195/07 - Rn. 29, [juris]; LAG Hamm 30. August 2011 - 1 Ta 344/11 - Rn. 16, [juris]; Zöller ZPO 27. Aufl. § 252 Rn. 3 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2012 - 3 Ta 11/12

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit

    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, weil die Kosten des Beschwerdeverfahrens einen Teil der Kosten des Rechtsstreits bilden und ggf. bei der Hauptsacheentscheidung zu berücksichtigen sind ( BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12, NJW-RR 2006, 1289; LAG Rheinland-Pfalz 24. Juni 2005 - 12 Ta 98/05 - Rn. 11, [juris]; LAG Köln 30. Juli 2007 - 11 Ta 195/07 - Rn. 29, [juris]; LAG Hamm 30. August 2011 - 1 Ta 344/11 - Rn. 16, [juris]; Zöller ZPO 27. Aufl. § 252 Rn. 3 ).
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